In cases falling under point 5(a) a normal procedure may also be considered appropriate if there are horizontal or vertical relationships between the parties to the concentration on the basis of which it cannot be excluded that the concentration will raise serious doubts as to its compatibility with the internal market or if any of the special circumstances set out in point 11 are present.
Ferner kann in Fällen, die unter Randnummer 5 Buchstabe a fallen, ein reguläres Verfahren als angemessen betrachtet werden, wenn zwischen den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen horizontale oder vertikale Beziehungen bestehen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt geben wird, oder wenn eine der unter Randnummer 11 dargelegten Situationen vorliegt.