However, the competent authority may authorize the movement of sheep and goats without marks between holdings with the same health status in the same ownership and situated in that authority's territory, provided that each such movement occurs under a national system which enables the animal to be traced back to the holding on which it was born.
Die zuständige Behörde kann jedoch die Verbringung von Schafen und Ziegen ohne Kennzeichen zwischen Betrieben ein und desselben Eigentümers, die im Gebiet dieser Behörde liegen und den gleichen Gesundheitsstatus aufweisen, gestatten, sofern diese Verbringung im Rahmen einer einzelstaatlichen Verbringungsregelung erfolgt, die die Bestimmung des Betriebs ermöglicht, in dem das Tier geboren wurde.