The Commission assesses the possible economic continuity between the recipient of incompatible aid and its buyer through an asset sale. It does this using a set of indicators, such as the extent of the assets sold (assets and liabilities, retention of the workforce, portfolio of assets), the sale price, the identity of the buyer, the timing of the sale and the economic logic of the transaction.
Bei der Prüfung, ob es durch die Veräußerung der Vermögenswerte eines Unternehmens möglicherweise zu einer wirtschaftlichen Kontinuität zwischen einem Empfänger von Beihilfen, die nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, und dem Erwerber des Unternehmens kommt, greift die Kommission auf eine Reihe von Indikatoren zurück, z. B. Umfang der veräußerten Vermögenswerte (Aktiva und Passiva, Beibehaltung des Personals, Bündel von Vermögenswerten), Kaufpreis, Identität der Käufer, Zeitpunkt des Verkaufs sowie wirtschaftliche Logik des Rechtsgeschäfts.