Die Mitgliedstaaten haben mehrere Probleme erwähnt, die bei der Einrichtung
oder beim Betrieb der Datenbanken aufgetreten sind , so z.B. eine ungeeignete Rechtsdatenbank[62], die Notwendigkeit, die Existenz der Datenbank durch ein genau bestimmtes rechtliches Ziel zu rechtfertigen[63], Zweifel bezüglich der Daten über natürliche und juristische Personen, auf die in dem betreffenden System Zugriff besteht[64], technische Probleme bei der Verbindung von einer Datenbank mit anderen Datenbanken[65], Identifizierungsprobleme, wenn eine Gesellschaft ihre Rechtsform ändert[66], und die Ermittlung aller verfügbaren Informationen, um die Vielschi
...[+++]chtigkeit der Risikobewertung in den Griff zu bekommen[67].