Let it be said that decisions taken in respect of crisis management action, especially decisions having military and defensive effects, will be taken in compliance with Article 23 of the TEU. Member States will maintain the right, in all circumstances, to decide if and when they will use their national armed forces.
Es bleibt noch festzustellen, daß die Beschlüsse im Zusammenhang mit den Aufgaben des Krisenmanagements, insbesondere Beschlüsse, die militärische oder Verteidigungsauswirkungen haben, entsprechend Artikel 23 des Vertrages über die Europäische Union gefaßt werden. Die Mitgliedstaaten behalten unter allen Umständen das Recht zu entscheiden, ob und wann ihre nationalen Truppen eingesetzt werden.