(3) When placing pre-packaged products, as referred to in paragraph 2, on the market, operators shall ensure , that either the words "This product is derived from an animal fed with GM feed" or the words "This products contains .[ingredient] derived from an animal fed with GM feed " appear on a label, in connection with the display and the advertising of the product.
(3) Vermarktet ein Betreiber abgepackte Produkte, wie sie in Absatz 2 genannt werden, muss er dafür Sorge tragen, dass entweder der Hinweis „Dieses Produkt stammt von einem Tier, das mit genetisch verändertem Futter gefüttert wurde“ oder den Vermerk „Dieses Produkt enthält [Zutat], die von einem Tier stammt, welches mit genetisch verändertem Material gefüttert wurde“ auf einem Etikett sowie auf der Auslage und in der Werbung für das Produkt erscheinen.