3. Mauritius shall be responsible for keeping an accurate account of all transferred persons, including but not limited to keeping records of any seized property, the persons’ physical condition, the location of their places of detention, any charges against them and any significant decisions taken in the course of their prosecution and trial.
(3) Mauritius hat die Aufgabe, genaue Aufzeichnungen über alle überstellten Personen zu führen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Angaben über alle beschlagnahmten Güter, den körperlichen Zustand der überstellten Person, den Ort, an dem sie festgesetzt sind, alle gegen sie erhobenen Anklagepunkte sowie alle wesentlichen Entscheidungen, die während ihrer strafrechtlichen Verfolgung und des Gerichtsverfahrens getroffen wurden.