50. Stresses that, in order to protect patients, practitioners providing e-health services should offer the same quality and safety standards as in the provision of non-electronic healthcare services; it should therefore be clarified that the requirements of this directive and, if necessary, additional ones should apply to e-health service providers;
50. unterstreicht, dass praktizierende Ärzte, die elektronisch Dienstleistungen im Gesundheitswesen erbringen, im Sinne des Schutzes der Patienten die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gewährleisten sollten wie bei der Erbringung von nichtelektronischen Dienstleistungen im Gesundheitswesen; es sollte deshalb geklärt werden, dass die Auflagen dieser Richtlinie und – falls erforderlich – zusätzliche Auflagen auf die Erbringer von elektronischen Dienstleistungen im Gesundheitswesen Anwendung finden sollten;