The EU further recognises that the MDGs cannot be attained without progress in achieving the Cairo goal of universal sexu
al and reproductive health and rights; the need
to make progress on environmental sustainability issues such as climate change and biodiversity, and a more coherent institutional framework of international environmental governance built on existing institutions including through launching a process leading to the creation of United Nations Environment Organisation; the creation of the Peacebuilding Commission; st
...[+++]rong language on terrorism (leading to a definition of terrorism and conclusion of the Comprehensive Convention), disarmament, non-proliferation, and strengthening the rule of law; the responsibility to protect; strengthening the UN's human rights machinery including the establishment of a Human Rights Council in order to truly elevate the Commission on Human Rights and reinforcing the role and resources of the Office of the High Commissioner for Human Rights; strengthening gender equality in all UN activities; strengthening the new UN capacity building for rapid action in the face of humanitarian disasters; Die EU erkennt im Übrigen an, dass die Millenniums-Entwicklungsziele nicht erreicht werden können, wenn keine Fortschritte bei der Erreichung des Ziels von Kairo, nämlich der Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der sexuellen und reproduktiven Rechte Aller, erziel
t werden; Notwendigkeit von Forschritten bei der Nachhaltigkeit im Umweltbereich, beispielsweise in Bezug auf den Klimawandel und die biologische Vielfalt, und eines kohärenteren institutionellen Rahmens für die internationale Umweltpolitik auf der Grundlage der bestehenden Institutionen; hierzu gehört auch die Einleitung eines Prozesses, der zur Gründ
...[+++]ung einer Umweltorganisation der Vereinten Nationen führt; Einsetzung einer Kommission für Friedenskonsolidierung; klare Worte zum Thema Terrorismus (mit dem Ziel der Festlegung einer Definition von Terrorismus und des Abschlusses eines umfassenden Übereinkommens) sowie zu Abrüstung, Nichtverbreitung und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit; Verantwortung zum Schutz ("responsibility to protect"); Stärkung der Menschenrechtsmechanismen der VN, unter anderem Errichtung eines Menschenrechtsrats im Interesse einer echten Aufwertung der Menschenrechtskommission sowie mehr Gewicht für das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte und bessere Ressourcenausstattung für dieses Amt; Verstärkung der Geschlechtergleichstellung bei allen Tätigkeiten der VN; Verbesserung der neuen VN-Krisenreaktionsfähigkeiten im Falle humanitärer Katastrophen; Modernisierung und Reform des VN-Verwaltungssystems, unter anderem unter Berücksichtigung der längerfristigen Überlegungen des Generalsekretärs zur Zusammenlegung der einzelnen Einrichtungen, Fonds und Programme zu straffer verwalteten Einheiten im Bereich der Entwicklung, humanitären Hilfe und der Umwelt, sowie weitere Verbesserung der Kohärenz des VN-Systems auf Ebene der einzelnen Länder.