(46) Member States should take appropriate measures to ensure that radio equipment may be made available on the market only if, when properly installed and maintained and used for its intended purpose, it complies with the essential requirements set out in this Directive, and, in the case of the essential requirement to ensure the protection of the health and safety of persons and of domestic animals and the protection of property, also under conditions of use which can be reasonably foreseen.
(46) Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Funkanlagen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden können, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung mit den grundlegenden Anforderungen im Einklang stehen, die in dieser Richtlinie festgelegt wurden, sowie, im Fall der grundlegenden Anforderung, um die menschliche Gesundheit und Sicherheit und die Gesundheit und Sicherheit von Haus- und Nutztieren sowie den Schutz von Gütern zu gewährleisten, auch unter nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Nutzungsbedingungen.