3. In order to ensure coherence of European Union action in support of the MEPP, in particular in the field of security cooperation, the Presidency, assisted by the Secretary-General/High Representative, shall ensure coordination between the activities of the European Union adviser and the European Union Special Representative for the MEPP.
(3) Um die Kohärenz der Maßnahmen der Union zur Unterstützung des Freidensprozesses im Nahen Osten zu gewährleisten, insbesondere in bezug auf die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, trägt der Vorsitz, unterstützt vom Generalsekretär/Hohen Vertreter dafür Sorge, daß die Maßnahmen des Beraters der Europäischen Union und die des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Friedensprozeß im Nahen Osten koordiniert werden.