In order to take account of the special situation of certain people with regard to their location or working environment, it should also be possible for Member States to apply narrower exemptions in the case of frontier workers, persons residing near Community frontiers and the crew of the means of transport used in international travel.
Damit berücksichtigt werden kann, dass sich bestimmte Personen hinsichtlich ihres Wohnorts oder Arbeitsplatzes in einer besonderen Lage befinden, sollte es für die Mitgliedstaaten auch möglich sein, im Falle von Grenzarbeitnehmern, Personen mit Wohnsitz in der Nähe der Gemeinschaftsgrenzen und Besatzungen von im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Verkehrsmitteln geringere Befreiungen zu gewähren.