(ii) however, when the assets of the assurance undertaking are not valued at their purchase price, a Member State may stipulate that one or more maximum rates may be calculated taking into account the yield on the corresponding assets currently held, minus a prudential margin and, in particular for contracts with periodic premiums, furthermore taking into account the anticipated yield on future assets.
ii) Wird das Vermögen des Versicherungsunternehmens jedoch nicht zum Anschaffungswert angesetzt, so kann ein Mitgliedstaat vorsehen, dass ein oder mehrere Hoechstzinssätze berechnet werden können, indem ausgegangen wird von dem Ertrag der zum betreffenden Zeitpunkt im Bestand befindlichen Vermögenswerte abzüglich einer Sicherheitsmarge und indem insbesondere bei Verträgen mit laufenden Prämien darüber hinaus der Barwert der Erträge künftiger Vermögenswerte berücksichtigt wird.