2. Shares the view expressed in paragraph 2 of the Commission's report that government intervention is justified in order to redress market failures or to reinforce policies that cannot be sustained by market forces alone, but that, in such cases, the distortive effects on competition of such intervention must be minimised;
2. teilt die in Punkt 2 des Kommissionsberichts niedergelegte Auffassung, dass ein Eingreifen der Regierungen gerechtfertigt ist, um Marktstörungen zu korrigieren oder Politiken zu stärken, die durch die Marktkräfte allein nicht getragen werden können, dass aber in diesen Fällen die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen solcher Eingriffe auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen;