28. Calls on the EU Member States to express their reservations in respect of governments which fail to guarantee equal rights for women; calls on the Member States to urge the third countries with which they cooperate to take measures so as to ensure that women have the right to vote, to work, to education, to property, to inheritance rights and the right to participate in decision-taking centres and hold public office;
28. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Nachdruck auf, Vorbehalte gegenüber den Regierungen zum Ausdruck zu bringen, die die Gleichberechtigung der Frau nicht gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, von den Drittländern, mit denen sie zusammenarbeiten, die Ergreifung von Maßnahmen zu verlangen, die den Frauen das Wahlrecht, das Recht auf Arbeit, Bildung und Eigentum, das Erbrecht, das Recht auf Mitarbeit in den Entscheidungszentren sowie das Recht auf die Wahrnehmung öffentlicher Ämter garantieren;