1. An authorised operator which has received a lot of plants, plant products or other objects, for which a plant passport has been issued, or the competent authority acting on request of a professional operator, may issue a new plant passport for that lot, replacing the plant passport initially issued for that lot, provided that the conditions of paragraph 3 are fulfilled.
1. Ein ermächtigter Unternehmer, bei dem eine Partie mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen Gegenständen eingegangen ist, für die ein Pflanzenpass ausgestellt wurde, bzw. die auf Ersuchen eines Unternehmers agierende zuständige Behörde kann unter den in Absatz 3 genannten Bedingungen für die betreffende Partie einen neuen Pflanzenpass ausstellen, der den ursprünglich erstellten Pflanzenpass ersetzt.