In 1997, the Austrian VAT law was amended to allow such mixed-used buildings to be entirely treated as forming part of the assets of a business and hence, in principle, eligible for input tax deduction.
Das österreichische Umsatzsteuerrecht wurde 1997 geändert, um zu erlauben, dass in dieser Weise gemischt genutzte Gebäude vollständig dem Unternehmen zugeordnet werden konnten und dadurch der diesbezügliche Vorsteuerabzug ermöglicht wurde.