Member States shall ensure that the national framework requires all parties to make arrangements for education, continuous training and exercise for their staff having responsibilities relating to the nuclear safety of nuclear installations and to on-site emergency preparedness and response arrangements, in order to build up, maintain and to further develop up-to-date and mutually recognised expertise and skills in nuclear safety.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der nationale Rahmen Vorkehrungen für die kontinuierliche Aus- und Fortbildung vorschreibt, die alle Beteiligten für ihr Personal, das mit Aufgaben im Bereich der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen und der anlageninternen Notfallvorsorge und -bekämpfung betraut ist, treffen müssen, damit auf dem neuesten Stand befindliche, gegenseitig anerkannte Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit aufgebaut, erhalten und ausgebaut werden.