3. The Chairman, the other members and the alternates shall be appointed by the Management Board from among a list of qualified candidates proposed by the Commission following a public-selection procedure advertised by means of a call for expressions of interest published in the Official Journal of the European Union and in other periodicals or on Internet sites.
3. Der Vorsitzende, die anderen Mitglieder und die Stellvertreter werden vom Verwaltungsrat ernannt. Dieser wählt aus einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste qualifizierter Bewerber aus, die im Anschluss an ein öffentliches Auswahlverfahren, das durch Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessensbekundung im Amtsblatt der Europäischen Union, in anderen regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen oder im Internet bekannt gegeben wurde, erstellt wird.