3. Officials of the requesting Party, authorised to investigate breaches of customs legislation may, in particular cases and with the agreement of the requested Party, be present respectively in the Community or in Israel, when its officials are investigating breaches which are of concern to the requesting Party and may ask that the requested Party review relevant books, registers and other documents or data-media and supply copies thereof or provide any information relating to the breach.
(3) Beamte der ersuchenden Vertragspartei, die zu Ermittlungen in Zollsachen bevollmächtigt sind, können in besonderen Fällen im Einvernehmen mit der ersuchten Vertragspartei in der Gemeinschaft beziehungsweise in Israel anwesend sein, wenn deren Beamte wegen Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht ermitteln, die für die ersuchende Vertragspartei von Interesse sind; sie können die ersuchte Vertragspartei darum ersuchen, Bücher, Register oder sonstige Schriftstücke oder Datenträger zu überprüfen und ihnen Kopien davon zur Verfügung zu stellen oder sonstige, die Zuwiderhandlung betreffende Auskünfte zu erteilen.