11.09.6. Well-ventilated facilities for hanging up clothes used for work in bad weather and for dirty work must be provided, but not in the cabins, day rooms or mess rooms.
11.09.6. Ausserhalb der Aufenthalts-, Eß- und Schlafräume müssen gut belüftete Einrichtungen für die Aufbewahrung von Kleidungsstücken vorhanden sein, die für Arbeiten bei schlechtem Wetter oder schmutzige Arbeiten benutzt werden.