Furthermore, in implementation of this Common Position, the Council also adopted a Decision providing specifically that the EU will contribute towards operational, non-military expenditure to enable the Joint Military Commission to deploy its observers in the DRC during a six month period and fulfil its tasks as specified in its Rules of Procedure.
Zur Durchführung dieses Gemeinsamen Standpunkts nahm der Rat ferner einen Beschluß an, in dem insbesondere vorgesehen ist, daß die EU einen Beitrag zu den operationellen, nicht militärischen Ausgaben leistet, um die Gemeinsame Militärkommission in die Lage zu versetzen, ihre Beobachter während eines Zeitraums von 6 Monaten in die Demokratische Republik Kongo zu entsenden und ihre in ihrer Geschäftsordnung festgelegten Aufgaben zu erfüllen.