25. Notes the Commission's preliminary assessment, based on Member States' latest forecasts, that programme implementation in the area of cohesion policy is likely to be delayed in 2016; is alarmed that any significant underspending in the third year of implementation of the new European Structural and Investment Funds cycle, at a time when programmes should be reaching full swing, will not only have a detrimental effect on the timely achievement of results on the ground, but may also lead to serious pressure on payments in subsequent years, possibly reconstituting
a backlog of unpaid bills; urges the Member States concerned to make sp
...[+++]eedy progress in tackling the underlying causes of these delays in implementation, such as through the prompt designation of programme authorities and the non-multiplication and simplification of national administrative procedures; in line with the payment plan, requests the Commission to closely monitor the evolution of payments under sub-heading 1b related to the 2014-2020 programming period, including through detailed, regularly updated forecasts to be discussed at dedicated interinstitutional meetings, and make appropriate proposals as needed; 25. nimmt die vorläufige Einschätzung der Kommission aufgrund der jüngsten Prognosen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, nach der sich die Programmdurchführung im Bereich der Kohäsionspolitik 2016 wahrscheinlich verzögern wird; sieht mit Besorgnis, dass eine viel zu niedrige Verwendungsquote im dritten Jahr des neuen ESI-Fonds-Zyklus zu einer Zeit, in der die Programme im vollen Gange sein sollten, nicht nur dazu führen dürfte, dass die erwarteten Ergebnisse vor Ort nicht planmäßig erreicht werden, sondern dass auch die Zahlungen in den Folgejahren erheblich unter Druck geraten und dadurch möglicherweise wieder ein Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen auflaufen wird; fordert die betroffenen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, rasch Forts
...[+++]chritte bei der Beseitigung der Ursachen dieser Verzögerungen bei der Umsetzung zu erzielen, etwa durch die schnelle Benennung der für die jeweiligen Programme zuständigen Behörden, die Vermeidung von doppeltem Verwaltungsaufwand und die Vereinfachung der einzelstaatlichen Verwaltungsverfahren; fordert die Kommission gemäß dem Zahlungsplan auf, die Entwicklung bei den Zahlungen in Teilrubrik 1b für den Programmzeitraum 2014–2020 genau zu beobachten und detaillierte, regelmäßig aktualisierte Prognosen vorzulegen, die bei einschlägigen interinstitutionellen Sitzungen erörtert werden, und bei Bedarf geeignete Vorschläge zu unterbreiten;