[12] According to NL implementation measure: "reasonable grounds will always exist if a suspect states that he/she is subject of parallel criminal proceedings in another Member States; it appears from a request for legal assistance from a competent authority in another Member States that such proceedings may be on-going; the police or judicial authorities provide information from which it can be assumed that parallel criminal proceedings may be on-going; or it emerges from a Dutch criminal investigation that parallel proceedings may be on-going".
[12] Gemäß der Umsetzungsmaßnahme von NL besteht ein „hinreichender Grund immer, wenn ein Verdächtiger angibt, dass in einem anderen Mitgliedstaat ein Verfahren gegen ihn geführt wird, wenn aus einem Rechtshilfeersuchen der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats hervorgeht, dass ein solches Verfahren geführt wird, wenn die Polizei- oder Justizbehörden Informationen übermitteln, aufgrund deren angenommen werden kann, dass ein paralleles Strafverfahren geführt wird oder wenn aus niederländischen strafrechtlichen Ermittlungen hervorgeht, dass ein paralleles Verfahren geführt wird.“