4. The Commission shall be empowered to adopt implementing acts on the following aspects of the REM: reliability of the system, system specifications, data to be recorded and processed, monitoring the use of the REM, or any other elements necessary for the functionality of the system.
(4) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, Durchführungsrechtsakte zu folgenden Aspekten der elektronischen Fernüberwachung zu erlassen: Zuverlässigkeit des Systems, Systemspezifikationen, zu erfassende und zu verarbeitende Daten, Überwachung des Einsatzes der elektronischen Fernüberwachung oder andere Elemente, die für die Funktionsfähigkeit des Systems notwendig sind Die von den Videoüberwachungskameras aufgezeichneten Daten werden mit Hilfe einer Bilderkennungssoftware automatisiert; der Umgang mit diesen Daten unterliegt den geltenden Datenschutzbestimmungen und -grundsätzen .