Concerning Gdynia and Szczecin, before the restructuring aid to the two yards can be authorised under the state aid rules Poland must be able to demonstrate that the restructuring plans would ensure the yards' long-term viability free of further state support. New private owners, to be chosen in the on-going privatisation process, must therefore draw up restructuring plans enabling the yards to stand on their own feet and become profitable.
Was Gdingen und Stettin betrifft, können die Umstrukturierungsbeihilfen für die beiden Werften gemäß den Vorschriften des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen nur dann genehmigt werden, wenn Polen nachweisen kann, dass die Umstrukturierungspläne die langfristige Rentabilität der Werft gewährleisten, ohne dass eine weitere staatliche Förderung erforderlich ist. Die neuen privaten Eigentümer, die im Rahmen des laufenden Privatisierungsprozesses auszuwählen sind, müssen daher Umstrukturierungspläne erstellen, die die Werften in die Lage versetzen, eigenständig und rentabel zu werden.