The complainant may be considered to have known of the proposed purchase if it is demonstrated that the majority of the relevant industry has made efforts with that buyer to conclude a sale of the vessel in question, or if it is demonstrated that general information on the proposed purchase was available from brokers, financiers, classification societies, charterers, trade associations, or other entities normally involved in shipbuilding transactions with whom the complainant had regular contacts or dealings.
Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller Kenntnis von dem geplanten Kauf hatte oder haben musste, wenn nachgewiesen wird, dass die Mehrheit der Unternehmen des betreffenden Wirtschaftszweigs sich darum bemüht hat, mit diesem Käufer einen Kaufvertrag über das betreffende Schiff zu schließen, oder dass bei Maklern, Finanzfachleuten, Klassifizierungsgesellschaften, Charterern, Fachverbänden oder sonstigen Stellen, die normalerweise mit Schiffbaugeschäften befasst sind und mit denen der Antragssteller regelmäßig in Kontakt oder in Geschäftsbeziehungen stand, allgemeine Informationen über den geplanten Kauf zur Verfügung standen.