Such approval would relate to the scheme in itself, in other words the system of remuneration and the rules applied to establish individual remuneration under the scheme, rather than to the remuneration of individual directors.
Genehmigungspflichtig wäre dabei der Plan als solcher, d.h. das Vergütungssystem und die Regeln, nach denen die Einzelvergütung gemäß dem Plan festgelegt wird, nicht aber auf die Vergütung, die die einzelnen Direktoren beziehen.