Aid for the management, maintenance or provision of infrastructure other than combined transport, inland waterway and road terminals which forms an integral part of an existing open transport network having a single infrastructure manager can be monitored effectively by the Commission on the basis of a periodic general information requirement rather than a specific pre-notification requirement.
Beihilfen für den Betrieb, die Instandhaltung oder die Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen - mit Ausnahme von Terminals für den kombinierten Verkehr, die Binnenschifffahrt oder den Straßenverkehr -, die ein integraler Bestandteil eines vorhandenen offenen Verkehrsnetzes mit einem einzigen Betreiber sind, können von der Kommission anhand in regelmäßigen Abständen vorgelegter allgemeiner Angaben wirksam überwacht werden, so dass sich eine spezielle Verpflichtung zur Vorabnotifizierung erübrigt.