2. The Member State shall ensure that any producer or processor applying the product specification for which an amendment has been requested is informed of the publication. In addition to statements of objection referred to in Article 9(3), statements of objection demonstrating an economic interest in the production of the traditional speciality guaranteed shall be admissible.
(2) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass alle Erzeuger und/oder Verarbeiter, die die Spezifikation, für die eine Änderung beantragt wurde, anwenden, von der Veröffentlichung unterrichtet werden. Zusätzlich zu den Einspruchserklärungen gemäß Artikel 9 Absatz 3 können Einspruchserklärungen zugelassen werden, die ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse bei der Erzeugung der garantiert traditionellen Spezialität nachweisen.