Those family members should have access to the labour market in the first Member State and, in the case of long-term mobility, in the second Member States, except in exceptional circumstances such as particularly high levels of unemployment where Member States should retain the possibility to apply a test demonstrating that the post cannot be filled from within the domestic labour market for a period not exceeding 12 months.
Diese Familienmitglieder sollten Zugang zum Arbeitsmarkt des ersten Mitgliedstaats und, im Rahmen einer langfristigen Mobilität, auch des zweiten Mitgliedstaats erhalten, außer bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, etwa einer besonders hohen Arbeitslosigkeit, wobei die Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 12 Monaten weiterhin die Möglichkeit haben sollten, eine Prüfung durchzuführen, die nachweist, dass eine Stelle nicht mit den auf dem heimischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Arbeitskräften besetzt werden kann.