The amendment essentially contains obligations that aim at reducing delays at border crossing points (through, by example, the use of "one stop" technology to enable joint controls between neighbouring countries 24 hours a day, and the separation of traffic flows to give priority to the movement of these goods), improving the operation of border crossing points, as well as technical matters relating to the mutual recognition of international vehicle inspection and weight certificates.
Die Änderung zielt im Wesentlichen darauf ab, verbindliche Regeln einzuführen, durch die der Aufenthalt an den Grenzübergangsstellen (zum Beispiel durch eine einheitliche Technologie, die rund um die Uhr gemeinsame Kontrollen von Nachbarländern ermöglicht, und durch eine Trennung der Verkehrsströme, damit der Beförderung der betroffenen Güter Vorrang eingeräumt wird) verkürzt und die Abfertigung an den Grenzübergängen verbessert werden soll; ein weiterer wichtiger Punkt der Änderung betrifft technische Aspekte der gegenseitigen Anerkennung von internationalen Fahrzeugüberwachungs- und Gewichtsbescheinigungen.