(7) Security should be enhanced not only for ships used in international shipping and the port facilities which serve them, but also for ships operating domestic services within the Community and their port facilities, in particular passenger ships, on account of the number of human lives which such trade puts at risk.
(7) Die Gefahrenabwehr sollte nicht nur für Schiffe, die im internationalen Seeverkehr eingesetzt werden, und für die ihnen dienenden Hafenanlagen erhöht werden, sondern auch für innerhalb der Gemeinschaft im nationalen Seeverkehr eingesetzte Schiffe und für die ihnen dienenden Hafenanlagen; dies gilt angesichts der großen Zahl von Fahrgästen, die dieser Verkehr Gefahren aussetzt, insbesondere für Fahrgastschiffe.