establishes the principle of equal treatment in user undertakings, while allowing for certain limited derogations under strict conditions; provides for a review by the Member States, during the transposition period, of restrictions and prohibitions on the use of agency work; improves agency workers’ access to permanent employment, to collective facilities in user undertakings and to training; includes provisions on the representation of agency workers.
Sie begründet den Grundsatz der Gleichbehandlung in den entleihenden Unternehmen, wobei unter strengen Bedingungen bestimmte begrenzte Ausnahmen zugelassen werden; sie sieht während der Umsetzungsphase eine Überprüfung der Einschränkungen und Verbote des Einsatzes von Leiharbeit durch die Mitgliedstaaten vor; sie verbessert den Zugang der Leiharbeitnehmer zu unbefristeter Beschäftigung, Gemeinschaftseinrichtungen in den entleihenden Unternehmen und Fort- und Weiterbildungsangeboten; sie enthält Bestimmungen zur Vertretung der Leiharbeitnehmer.