2. The last subparagraph, relating to the conversion into national currencies of the values expressed in ecus, shall be replaced by the following: "For the Member States which do not have the euro as their currency, the values expressed in euro in the Annex shall be converted and expressed in national currencies at the rate of exchange on 31 December 2001 published in the Official Journal of the European Communities.
2. Der letzte Absatz über die Umrechnung der in ECU ausgedrückten Werte in Landeswährungen erhält folgende Fassung: "Für die Mitgliedstaaten, in denen der Euro nicht die Währung ist, werden die in diesem Anhang aufgeführten und in Euro ausgedrückten Wertgruppen in die jeweilige Landeswährung umgerechnet und in dieser Währung ausgedrückt, und zwar zu dem Umrechnungskurs vom 31. Dezember 2001, der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird.