e) Auf einen begründeten Antrag kann die Kommission entscheiden, daß die Genehmigung nicht länger gilt, vorausgesetzt, daß die berechtigten Interessen der Personen, die die Genehmigung erhalten haben, angemessen geschützt werden und die Umstände, die dazu geführt haben, nicht mehr bestehen und sich wahrscheinlich nicht mehr ergeben werden.
(e) the Commission may, on reasoned request, decide to cancel the authorisation, subject to adequate protection of the legitimate interests of the persons so authorised, if and when the circumstances which led to it cease to exist and are unlikely to recur.