Falls zur Durchführung von Festlandkabotageverkehren kein spanisches Schiff zur Verfügung steht, kann keine ernstliche Störung daraus entstehen, daß Schiffen anderer Länder die Möglichkeit gegeben wird, derartige Verkehrsdienste durchzuführen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Whereas in the event that no Spanish vessel is available to carry out mainland cabotage services no serious disturbance can derive from the possibilty for other Member States' vessel to carry out such services,