30. verweist auf die gestärkte Rolle des EuGH, wenn es darum geht sicherzustellen, dass alle Institutionen, Agenturen und Mitgliedstaaten der EU bei der Umsetzung von EU-Recht die Charta entsprechend einhalten, und stellt fest, dass der EuGH dadurch in die Lage versetzt wird, seine Rechtsprechung zu Grundrechten zu stärken und weiter zu vertiefen; betont die Notwendigkeit einer geregelten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten, dem EuGH und dem EGMR bei der Förderung der Entwicklung eines kohärenten Systems der Rechtsprechung auf diesem Gebiet;
30. Reaffirms the fact of the CJ's enhanced role in ensuring that all EU institutions, agencies and Member States implementing EU law respect the Charter accordingly, and notes that this will enable the CJ to strengthen and further develop its case law on fundamental rights; stresses the need for established cooperation between national courts, the CJ and the ECtHR in furthering the development of a coherent system of case law in the field;