26. wiederholt seine Forderung nach verbindlichen Vorschriften und vollständiger Harmonisierung der Politik der Mitgliedstaaten zur Überwachung von Waffenexporten als kurzfristiges Ziel und drängt die Mitgliedstaaten, Fortschritte in diesem Sinne zu machen, in dem sie jeden Verstoß gegen die von der UNO, der EU, der OSZE oder einem Mitgliedstaat verhängten Waffenembargos durch in der Union eingetragene Unternehmen unter Strafe stellen;
26. Reiterates its call for legally binding provisions and full harmonisation of Member States" arms export control policy as a short-term goal, and urges Member States to make progress in this direction, penalising any violation by enterprises registered in the EU of the arms embargoes of the UN, the EU, the OSCE or any Member State;