36. bedauert jedoch, dass das Gesetz XX/2013 die Wiedereinsetzung von vorsitzenden Richtern in ihre ursprünglichen Leitungsfunktionen nur dann vorsieht, wenn diese Richterämter noch nicht besetzt sind, was dazu führt, dass nur wenigen unrechtmäßig entlassenen Richtern garantiert wird, dass sie genau in die gleiche Position mit den gleichen Aufgaben und Befugnissen wieder eingesetzt werden, die sie vor ihrer Entlassung bekleidet haben;
36. Regrets, however, that in the case of presiding judges, Act XX of 2013 provides for their reinstatement in their original executive posts only if these judicial positions are still vacant, with the consequence that only a few unlawfully dismissed judges are guaranteed to be reinstated in exactly the same position with the same duties and responsibilities they held before their dismissal;