Um einen angemessenen Ausgleich zwischen diesen beiden Zielen zu schaffen, sollte die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde befugt sein, den anderen an diesem Prozess beteiligten Behörden ihren Vorschlagsentwurf vorzulegen und gleichzeitig eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf die Zustimmung der Behörden, die keine Einwände erhoben haben, als gesichert gelten sollte.
To strike the proper balance between these two objectives, the group-level resolution authority should be empowered to submit its draft proposal to the other authorities involved in the process setting at the same time an adequate time limit after the lapse of which the consent of the non-objecting authorities to that proposal should be assumed.