Nach den EU-Beihilfevorschriften ist die Unterstützung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten durch die öffentliche Hand nur unter besonderen Bedingungen zulässig. Dazu ist es insbesondere erforderlich, dass das betreffende Unternehmen einen tragfähigen Umstrukturierungsplan ausarbeitet, der es ihm ermöglicht, ohne weitere staatliche Unterstützung und ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren, langfristig wieder rentabel zu werden.
EU state aid rules only allow public support to companies in financial difficulty under specific conditions, requiring in particular that the company is subject to a sound restructuring plan, which would allow it to return to viability in the long-term without continued state support and without unduly distorting competition in the Single Market.