16.23. Im Plan zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage soll dafür gesorgt sein, dass alle Bereiche mit Zugangsbeschränkung eindeutig mit dem Hinweis gekennzeichnet sind, dass der Zugang zu dem Bereich beschränkt ist und dass der unbefugte Aufenthalt in dem Bereich einen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften darstellt.
1.6.23. The PFSP should provide that all restricted areas should be clearly marked, indicating that access to the area is restricted and that unauthorised presence within the area constitutes a breach of security.