As regards the corrective arm, i.e. if an Excessive Imbalance Procedure is launched, the situation is different: In this case financial sanctions (up to 0.1% of GDP) can be imposed for euro area Member States if they repeatedly fail to deliver a sufficient corrective action plan or to take agreed action.
Bei der korrektiven Komponente, d. h. wenn ein Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht eingeleitet wird, stellt sich die Situation anders dar: In diesem Fall können finanzielle Sanktionen (bis zu 0,1 % des BIP) für diejenigen Mitgliedstaaten des Eurogebiets verhängt werden, die wiederholt versäumen, einen ausreichenden Korrekturmaßnahmenplan vorzulegen oder die empfohlenen Maßnahmen zu ergreifen.