(15) For further legal clarity and in order to protect the interests of legitimate traders from possible abuse of the border enforcement provisions, it is appropriate to modify the time l
imits for detaining goods suspected of infringing an intellectual property right, the conditions in whic
h information about consignments is to be passed on to right-holders by customs authorities, and the conditions for applying the procedure allowing for destruction of the goods under customs control for suspected infringements of intellectual proper
...[+++]ty rights. other than for counterfeit and pirated goods and Where customs authorities take action following the granting of an application, it is also appropriate to introduce a provision allowing the holder of the goods to express his/her views before the customs administration takes a decision which would adversely affect him/her suspends the release of or detains goods suspected of infringing intellectual property rights that are not counterfeit or pirated goods, as it may be difficult for customs authorities to determine upon mere visual examination whether an intellectual property right might be infringed .(15) Mit Blick auf eine größere Rechtsklarheit und zum Schutz der Interessen rechtschaffener Wirtschaftsbeteiligter vor einem möglichen Missbrauch der Vorschriften für die Durchsetzung an den Grenzen ist es angezeigt, die Fristen für die Zurückhaltung von Waren, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen,
die Bedingungen für die Weitergabe von Informationen an Rechtsinhaber durch die Zollbehörden, und die Bedingungen für die Anwendung des Verfahrens, nach dem andere als nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren unter zollamtlicher Überwachung wegen Verdachts auf Verletzung von Rechten geistigen Eigentums verni
...[+++]chtet werden können, zu ändern. und Werden die Zollbehörden tätig, nachdem einem Antrag stattgegeben worden ist, ist es ferner angezeigt, eine Bestimmung einzuführen, nach der der Inhaber der Waren Stellung nehmen kann, bevor die Zollverwaltung eine für ihn nachteilige Entscheidung trifft die Überlassung von Waren, bei denen der Verdacht besteht, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen und bei denen es sich nicht um nachgeahmte oder unerlaubt hergestellte Waren handelt, aussetzt oder die Waren zurückhält, da es für die Zollbehörden schwierig sein dürfte, durch reine Sichtprüfung festzustellen, ob ein Recht des geistigen Eigentums verletzt sein könnte .