‘Australia, having agreed to participate in an EU crisis management operation, will endeavour, insofar as its internal legal system so permits, to waive as far as possible any claims against any EU Member State participating in an EU crisis management operation for injury, death of its personnel, or damage to, or loss of, any assets owned by it and used by the EU crisis management operation if such injury, death, damage or loss:
„Australien, das zugestimmt hat, sich an einer Krisenbewältigungsoperation der EU zu beteiligen, ist bestrebt, soweit seine innerstaatliche Rechtsordnung dies zulässt, auf jegliche Ansprüche gegen an der Krisenbewältigungsoperation der EU teilnehmende Mitgliedstaaten der EU wegen Körperverletzung oder Tod von Mitgliedern seines Personals oder wegen Beschädigung oder Verlust von Mitteln, die Australien gehören und im Rahmen der Krisenbewältigungsoperation der EU genutzt werden, so weit wie möglich zu verzichten, wenn die Körperverletzung, der Tod, die Beschädigung oder der Verlust