1. Personal data must be: -processed fairly and lawfully; -collected for specified, explicit and legitimate purposes and not further
processed in a way incompatible with those purposes; -adequate, relevant and not excessive in relation to the purposes for which they are collected and/or further
processed; -accurate and, where necessary, kept up to date; -kept in a form which permits identification of data subjects for no longer than is necessary for the purposes for which the data were collected and/or further
processed, in particular where the da
ta are ava ...[+++]ilable on line. 1. Personenbezogene Daten müssen: - nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden; - für festgelegte eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zweckbestimmungen nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; - den Zwecken entsprechen, für die sie erhoben und/oder weiterverarbeitet werden, dafür erheblich sein und nicht darüber hinausgehen; - sachlich richtig und, wenn nötig, auf den neuesten Stand gebracht sein; - nicht länger, als es für die Realisierung der Zwecke, für die sie erhoben und/oder weiterverarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht, insbeson
dere wenn die Daten ...[+++]online zugänglich sind.