That condition cannot be justified by the wish to ensure that there is a real link between the applicant and the geographic employment market, as it is not inconceivable that a person, who, after completing secondary education in a Member State, pursues higher education in another Member State and obtains a diploma there, may establish a real link with the employment market of that State, without, however, being the dependant child of migrant workers residing in that State.
Diese Voraussetzung kann nicht mit dem Bestreben gerechtfertigt werden, sich vom Bestehen eines tatsächlichen Zusammenhangs zwischen dem Antragsteller und dem betroffenen räumlichen Arbeitsmarkt zu vergewissern, denn es lässt sich nicht ausschließen, dass eine Person, die nach dem Abschluss einer höheren Schulbildung in einem Mitgliedstaat eine Hochschulausbildung in einem anderen Mitgliedstaat erhält und einen Abschluss erlangt, in der Lage ist, eine tatsächliche Beziehung zum Arbeitsmarktes dieses Staates nachzuweisen, auch wenn sie nicht unterhaltsberechtigt gegenüber in diesem Staat wohnenden Wanderarbeitnehmern ist.