Whenever relevant, EU Heads of Mission, and appropriate EU representatives, including Heads of EU Civilian Operations, Commanders of EU Military Operations and EU Special Representatives, should include an assessment of the IHL situation in their reports about a given State or conflict.
Im Bedarfsfall sollten die Leiter der EU-Missionen und die mit einschlägigen Aufgaben betrauten Vertreter der EU — so u. a. die Leiter der zivilen Einsätze der EU, die Befehlshaber der Militäreinsätze der EU und die Sonderbeauftragten der EU – in ihren Berichten über einen bestimmten Staat oder Konflikt auch auf die Frage eingehen, wie sie die Lage in Bezug auf das humanitäre Völkerrecht einschätzen.