34. Considers that the rights of cross-border workers could be a
dequately protected under the relevant legislation if it were effectively implemented and that the aim of adopting a single definition of a worker and a self-employed person under Community law is extremely complex because of the very different social and economic realities and traditions in the individual Member States. At the same time, there needs to be an initiative aimed at raising a certain level of convergence necessary to guarantee that the implementation of the Community acquis is coherent and more efficient; this convergence should respect the rights of the Member
...[+++] States to determine the existence of an employment relationship; 34. vertritt die Auffassung, dass die Rechte von Personen, die in einem anderen Land einer Beschäftigung nachgehen, gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften bei wirksamer Durchführung angemessen geschützt werden können und dass eine einheitliche Definitio
n von Arbeitnehmern oder Selbständigen im Gemeinschaftsrecht wegen der beträchtlichen Unterschiede bei den sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und der verschiedenen Traditionen der einzelnen Mitgliedstaaten äußerst kompliziert ist; hält gleichzeitig eine Initiative für ein gewisses höheres Niveau an Konvergenz für notwendig, das zur Gewährleistung von Kohärenz und mehr Effizie
...[+++]nz bei der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erforderlich ist, wobei aber diese Konvergenz das Recht der Mitgliedstaaten respektieren sollte, zu entscheiden, inwieweit ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt;